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   OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20   

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OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20 (https://dejure.org/2021,4795)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 (https://dejure.org/2021,4795)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. März 2021 - 1 LA 336/20 (https://dejure.org/2021,4795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    RBStV § 2; RBStV § 8;
    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen Beitragspflichtigen als "Fürzahler" - Fürzahler; Objektiver Empfängerhorizont; personenbezogenes Rundfunkbeitragskonto; Rundfunkbeitrag, Tilgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2018 - 1 BvR 1675/16 - ab.
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rechtspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rechtspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2019 - 1 LA 220/17, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen erfüllt die Zulässigkeitsanforderungen hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56/16, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17

    Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG - Betriebsstätte; Neonatologie;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rechtspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 12.11.2019 - 1 LA 220/17

    Bindungswirkung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid

    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2019 - 1 LA 220/17, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 20.04.2020 - 1 LA 53/20
    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Gerichtsbescheids herausgearbeitet und einem Rechtssatz eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benannten Gerichte unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56/17, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2020 - 1 LA 53/20, juris Rn. 23).
  • VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 1828/18
    Auszug aus OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 LA 336/20 VG: 2 K 1828/18.
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 267, 366 BGB ergibt sich, dass es ausreicht, wenn nach dem objektiven Empfängerhorizont durch die Zahlung die Beitragsschuld der herangezogenen Person getilgt werden soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

    31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1; Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Leistende - wenn er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat - nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 3; VG Saarlouis, Urteil vom 18.09.2019, aaO juris Rn. 27; VG Magdeburg, Urteil vom 20.08.2018 - 6 A 58/17 - juris Rn. 30).

    Der Umstand, dass aufgrund der Änderungsmitteilung vom 24.11.2010 nicht H. B. und damit der Gebührenschuldner selbst, sondern die Klägerin als Fürzahlerin auf dessen Gebührenschuld leistete, verpflichtete den Beklagten auch nicht zu weiteren Nachforschungen oder Nachfragen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 8; VG Magdeburg, Urteil vom 20.08.2018, aaO juris Rn. 30).

    Die personenbezogene Führung der Beitragskonten durch den Beklagten ist gesetzlich zwingend (vgl. dazu etwa auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 6; VG Saarlouis, Urteil vom 18.09.2019, aaO juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 7 BV 20.206

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Da die Beitragskonten nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen geführt werden, wird der Beitrag von derjenigen Person als Beitragsschuldner entrichtet, auf deren Rechnung im Außenverhältnis die Rundfunkbeitragszahlungen erfolgen und als wessen Leistung sich die Zahlung darstellt (OVG Hamburg, B.v. 10.3.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3 ff.).

    Unerheblich ist dabei, wer die Rundfunkbeiträge faktisch bezahlt bzw. von welchem Bankkonto sie überwiesen oder abgebucht werden (vgl. OVG Hamburg, B.v. 10.3.2021 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 182/22

    Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen

    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann gegeben, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20

    Kriterien der Dauerhaftigkeit und Freiwilligkeit für die Annahme eines "Wohnens"

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021- 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 2 A 2781/19

    Heranziehung eines Inhabers einer Wohnung zur Rundfunkbeitragspflicht; Befreiung

    vgl. zum "Für-Zahler" allgemein z. B. OVG Bremen, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 3 ff.
  • OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 LA 175/20

    Spielhallenerlaubnis/Drittanfechtung - Abstandskonkurrenz; Drittanfechtung;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann gegeben, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021- 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2021 - 4 LA 263/20

    Befreiungsanspruch; Inanspruchnahme, doppelt; Nebenwohnung; Zweitwohnung

    Maßgeblich ist dabei, als wessen Leistung sich die Zahlung der Rundfunkbeiträge bei objektivierter Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.3.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; vorgehend VG Bremen, Urt. v. 18.9.2020 - 2 K 1828/18 -, juris Rn. 24; ferner Sächs. OVG, Urt. v. 5.5.2021 - 5 A 376/20 -, juris Rn. 38).
  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsregeln und auf der Grundlage der bereits vorliegenden Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 10).
  • VG Köln, 25.01.2022 - 6 K 1100/17
    Nach dem Regelungsgefüge des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist der Verweis auf die Beitragszahlungen anderer - abgesehen von der hier ersichtlich nicht in Betracht kommenden Figur des "Für-Zahlers", vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris, Rn. 8, - nur zulässig, soweit damit die Erfüllung einer aufgrund Wohnungsinhaberschaft dem Grunde nach bestehenden Beitragspflicht durch einen anderen Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV) als den an sich Beitragspflichtigen vorgetragen wird.
  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218

    Heranziehung zu Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 1 LA 10/22

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung von

  • OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 184/22

    Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung der

  • VG Düsseldorf, 19.10.2022 - 27 K 5670/20
  • OVG Bremen, 03.06.2021 - 1 LA 212/20

    Maßgelbliche "nähere Umgebung" gemäß § 34 BauGB ; Annahme eines faktischen

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22

    Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots -

  • VG Köln, 13.02.2023 - 6 L 91/23
  • VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21

    Anzeigepflicht; Aufrechnung; Für-Zahler; Rundfunkbeitrag

  • VG München, 25.05.2021 - M 26b K 19.5263

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, wenn der

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